Eingewöhnung

Für jedes zukünftige Krippenkind findet eine individuelle Eingewöhnung statt. Dadurch kann es eine sichere emotionale Bindung zu den Bezugspersonen, die es in der Eingewöhnung begleiten, aufbauen. Basierend auf der gemeinsamen Verantwortung ist es uns bereits im Vorfeld wichtig, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern aufzubauen. Das Eingewöhnungsmodell, nach dem wir arbeiten, wird den Eltern vor der Aufnahme bekannt gemacht, damit sie die Eingewöhnungsphase aktiv begleiten können.

Am ersten Krippentag kommt ein Elternteil mit dem Kind in die Einrichtung, bleibt ca. zwischen 1 und 2 Stunden und geht dann mit dem Kind wieder. In den ersten Tagen findet erfahrungsgemäß kein Trennungsversuch statt. Der Elternteil verhält sich passiv, ist aber trotzdem jederzeit ansprechbar für das Kind. Der Elternteil ist als sichere Basis für das Kind da. Die Erzieherin nimmt vorsichtig Kontakt auf und beobachtet die Situation.

In der zweiten Woche erfolgt ein erster Trennungsversuch. Ein Elternteil kommt mit dem Kind in die Einrichtung und verabschiedet sich nach einigen Minuten klar und eindeutig von dem Kind. Der Elternteil verlässt den Gruppenraum für einige Minuten, bleibt aber in der Nähe.

Jedes Kind ist in seinem Verhalten individuell. Manche Kinder bleiben in der Verabschiedung gelassen oder sie weinen, lassen sich aber rasch von dem/der Erzieher*in trösten und beruhigen. Das Kind findet nach kurzer Zeit zurück in sein Spiel. Es baut Vertrauen zu den Bezugspersonen und zu den anderen Kindern auf. Die Trennungszeit kann in den nächsten Tagen langsam ausgedehnt werden. Der Elternteil bleibt aber zunächst in der Nähe. 

Die andere Situation könnte sein, dass das Kind protestiert, weint und sich nicht von dem/der Erzieher*in trösten lässt bzw. ohne ersichtlichen Grund wieder anfängt zu weinen.
Das bedeutet, dass eine längere Eingewöhnungszeit notwendig ist. Die Beziehung zu den Erzieherinnen muss stabilisiert werden und ein erneuter Trennungsversuch findet nach Absprache statt. Je nach Reaktion des Kindes kann nun die Trennungszeit ausgedehnt oder die Eingewöhnungszeit verlängert werden.

Wenn das Kind eingewöhnt ist, d. h., das Kind lässt sich von uns trösten und ist im Gruppengeschehen integriert, hält sich der Elternteil nicht mehr in der Einrichtung auf, ist aber jederzeit erreichbar.